Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schwangerschafts - und Wochenbettbetreuung
Die Gebühren für meine Hebammenleistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Privatversicherte Frauen bekommen eine private Rechnung von mir gestellt und müssen sich selbst vorab informieren welche Hebammenlesitungen ihre Kasse übenimmt. Die Abrechnung erfolgt immer auf Grund der aktuellen hessischen Gebührenverordung für Hebammen. Vereinbarte Termine, welche nicht wahrgenommen werden können, müssen mindestens 24 h vorher abgesagt werden, andernsfalls stelle ich diese privat in Rechnung.
Kursteilnahme Geburtsvorbereitung und Rückbildung
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von mir direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, insofern noch kein Rückbildungskurs wo anders besucht wurde. Hat die Krankenkasse bereits einen Rückbildungskurs bezahlt, muss die Rechnung privat bezahlt werden. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden oder auch den kompletten Kurs, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Versäumte Stunden können leider nicht nachgeholt werden. Die Gebühren für versäumte Kursstunden werden nicht von der Kasse übernommen und müssen daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Diese stelle ich am Ende des Kurses privat in Rechnung. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist, gleich aus welchem Grund, nicht möglich. Auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 626 und § 627 BGB wird ausdrücklich verzichtet.
Kursteilnahme Babymassage
Die Kursgebühr wird privat bezahlt und nicht von der Krankenkasse übernommen, sie ist bar in der ersten Kursstunde zu entrichten.
Versäumte Stunden können leider nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist, gleich aus welchem Grund, nicht möglich. Auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 626 und § 627 BGB wird ausdrücklich verzichtet.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.