Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schwangerschafts - und Wochenbettbetreuung
Die Gebühren für meine Hebammenleistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Privatversicherte Frauen bekommen eine private Rechnung von mir gestellt und müssen sich selbst vorab informieren welche Hebammenlesitungen ihre Kasse übenimmt. Die Abrechnung erfolgt immer auf Grund der aktuellen hessischen Gebührenverordung für Hebammen. Vereinbarte Termine, welche nicht wahrgenommen werden können, müssen mindestens 24 h vorher abgesagt werden, andernsfalls stelle ich diese privat in Rechnung.
Kursteilnahme Geburtsvorbereitung und Rückbildung
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von mir direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, insofern noch kein Rückbildungskurs wo anders besucht wurde. Hat die Krankenkasse bereits einen Rückbildungskurs bezahlt, muss die Rechnung privat bezahlt werden. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden oder auch den kompletten Kurs, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Versäumte Stunden können leider nicht nachgeholt werden. Die Gebühren für versäumte Kursstunden werden nicht von der Kasse übernommen und müssen daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Diese stelle ich am Ende des Kurses privat in Rechnung. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist, gleich aus welchem Grund, nicht möglich. Auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 626 und § 627 BGB wird ausdrücklich verzichtet.
Kursteilnahme Babymassage
Die Kursgebühr wird privat bezahlt und nicht von der Krankenkasse übernommen, sie ist bar in der ersten Kursstunde zu entrichten.
Versäumte Stunden können leider nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist, gleich aus welchem Grund, nicht möglich. Auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 626 und § 627 BGB wird ausdrücklich verzichtet.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.